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   VGH Bayern, 23.01.2024 - 10 CE 23.1696   

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VGH Bayern, 23.01.2024 - 10 CE 23.1696 (https://dejure.org/2024,1770)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.01.2024 - 10 CE 23.1696 (https://dejure.org/2024,1770)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Januar 2024 - 10 CE 23.1696 (https://dejure.org/2024,1770)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 6
    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis, Ausreise zu einem nicht nur vorübergehenden Zweck, Verlagerung des Lebensmittelpunkts

  • rewis.io

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis, Ausreise zu einem nicht nur vorübergehenden Zweck, Verlagerung des Lebensmittelpunkts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 13.03.2023 - 10 CE 22.1941

    Erfolgloser Eilantrag auf Verpflichtung zur Ausstellung einer Bescheinigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2024 - 10 CE 23.1696
    Die Verlagerung des Lebensmittelpunkts in das Ausland stellt eine Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund dar (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 6.08 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 13.3.2023 - 10 CE 22.1941 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 8.7.2022 - 10 ZB 22.1379 - juris Rn. 8, jew. m.w.N.).

    Insoweit drängt sich hier der Schluss auf, dass die Antragstellerin mit ihren kurzen Aufenthalten in Deutschland eher darauf bedacht war, das Erlöschen des Aufenthaltstitels aufgrund des (weiteren) Erlöschensgrundes gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG zu vermeiden (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2023 - 10 CE 22.1941 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2024 - 10 CE 23.1696
    Die Verlagerung des Lebensmittelpunkts in das Ausland stellt eine Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund dar (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 6.08 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 13.3.2023 - 10 CE 22.1941 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 8.7.2022 - 10 ZB 22.1379 - juris Rn. 8, jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2024 - 10 CE 23.1696
    Die Verlagerung des Lebensmittelpunkts in das Ausland stellt eine Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund dar (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 6.08 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 13.3.2023 - 10 CE 22.1941 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 8.7.2022 - 10 ZB 22.1379 - juris Rn. 8, jew. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.01.2017 - 10 CE 16.1398

    Einstweilige Anordnung bei noch zu klärenden Sachfragen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2024 - 10 CE 23.1696
    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO hat der Ausländer glaubhaft zu machen (§ 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO), dass die Umstände des Einzelfalls nicht die Schlussfolgerung des Erlöschens seines Aufenthaltstitels tragen (BayVGH, B.v. 23.1.2017 - 10 CE 16.1398 - juris Rn. 8 f.; BayVGH, B.v. 17.12.2021 - 19 ZB 21.2450 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 17.12.2021 - 19 ZB 21.2450

    Ausweisung eines Staatenlosen - erfolgloser Berufungszulassungsantrag

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2024 - 10 CE 23.1696
    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO hat der Ausländer glaubhaft zu machen (§ 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO), dass die Umstände des Einzelfalls nicht die Schlussfolgerung des Erlöschens seines Aufenthaltstitels tragen (BayVGH, B.v. 23.1.2017 - 10 CE 16.1398 - juris Rn. 8 f.; BayVGH, B.v. 17.12.2021 - 19 ZB 21.2450 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels wegen Ausreise in die Türkei aus einem nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2024 - 10 CE 23.1696
    Die Verlagerung des Lebensmittelpunkts in das Ausland stellt eine Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund dar (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 6.08 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 13.3.2023 - 10 CE 22.1941 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 8.7.2022 - 10 ZB 22.1379 - juris Rn. 8, jew. m.w.N.).
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